Der Interessenverband, in dem Unternehmen, Personen und Institutionen zusammengeschlossen sind,

die Dienstleistungen aller Art an Flughäfen entweder unmittelbar erbringen oder die mit Ihrer Tätigkeit

dazu beitragen, damit Dienstleistungen an Flughäfen erbracht werden können.

Der Themenschwerpunkt: die Infrastruktureinrichtung Flughafen als solche sowie die deren Betrieb

bestimmenden internationalen und nationalen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie die lokalen

Vorschriften.

 

 

Die öffentliche Konsultation des ersten Entwurfs für eine Verordnung für die Durchführung von Bodenabfertigungsdiensten endete am 30. September 2022. Die federführende EASAprüft derzeit die eingegangenen Stellungnahmen, die zu diesem im Mai 2022 veröffentlichten Entwurf eingegangen sind. Die hohe Anzahl, rund eintausend, macht einen längeren Zeitaufwand erforderlich. Nach Sichtung der Kommentare wird die EASA die Arbeit mit den dafür gebildeten Expertengruppen wieder aufnehmen, um bei den komplexesten Themen Lösungen zu finden.

In der zeitlichen Abwicklung hat sich deshalb eine kleine Verzögerung ergeben.Demzufolge wird die EASA voraussichtlich im ersten Quartal 2023 hausintern den überarbeiteten Entwurf einer Verordnung diskutieren, der aber noch nicht das übliche, solchen Verordnungen zugehörige Leitmaterial enthält. Der dann abgestimmte Entwurf soll im ersten oder zwieten Quartal 2024 von der EU-Kommission beschlossen und veröffentlicht werden.

 

 

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