Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/103 vom 23. Januar 2019 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 geändert. Eine wesentliche neue Anforderung ergibt sich dabei im Bereich der Luftsicherheitsschulungen, wo die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen, zu vermitteln ist.
Fortbildungsunterweisungen für Ausbilder in der Luftsicherheit
Die VDF bietet auch im Jahr 2022 wieder Fortbildungsunterweisungen für Ausbilder im Bereich Luftsicherheit gemäß §2, Abs. 3 LuftSiSchulV i.V.m. Kapitel 11.5.2 der DVO (EU) 2015/1998 zu folgenden Terminen an:
Luftfahrtdienstleister – systemrelevant und dennoch bedeutungslos?
Mit dieser Frage befasst sich die Vereinigung der Dienstleister an Deutschen Flughäfen e.V. (VDF) und hat im Rahmen ihrer Reihe „VDF im Dialog“ zu einer hochkarätig besetzten Online-Veranstaltung eingeladen.
Gleich vier Bundestagsabgeordnete der Regierungskoalition, die im Parlament für das Thema Luftfahrt Verantwortung tragen, waren der Einladung gefolgt:
EU-Kommission entscheidet über Fristverlängerungen von Bodenabfertigungslizenzen
Mit der Verordnung (EU) 2020/696 vom 25. Mai 2020 hatten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft angesichts der COVID-19-Pandemie geändert. Dies umfasste auch den Umgang mit den befristeten Lizenzen in der Bodenabfertigung, wo Fristverlängerungen und die unter bestimmten Umständen mögliche Auswahl eines Bodenabfertigungsdienstleisters ohne Ausschreibung möglich waren