Der Interessenverband, in dem Unternehmen, Personen und Institutionen zusammengeschlossen sind,

die Dienstleistungen aller Art an Flughäfen entweder unmittelbar erbringen oder die mit Ihrer Tätigkeit

dazu beitragen, damit Dienstleistungen an Flughäfen erbracht werden können.

Der Themenschwerpunkt: die Infrastruktureinrichtung Flughafen als solche sowie die deren Betrieb

bestimmenden internationalen und nationalen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie die lokalen

Vorschriften.

 

 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/103 vom 23. Januar 2019 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 geändert. Eine wesentliche neue Anforderung ergibt sich dabei im Bereich der Luftsicherheitsschulungen, wo die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen, zu vermitteln ist.

Mit dieser Anforderung werden die Maßnahmen zur Gewährleistung der Luftsicherheit weiter verstärkt.

Dieser Schulungsinhalt fordert die Unternehmen, soweit noch nicht vorhanden, eine Sicherheitskultur auf den Weg zu bringen. Mit der reinen Schulung der Thematik ist es nicht getan: die Geschulten müssen die Möglichkeit haben, sich in dieser Kultur einzubringen,– letztlich auch, um der Anforderung, den Themen Insider und Radikalisierung eine besondere Beachtung zu schenken. Ist dies nicht der Fall, geht der Schulungsanspruch fehl.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat auf seiner Homepage die erforderlichen Schulungsinhalte dargelegt, die jeweils zu schulen sind. Es stellt sich aber die Frage, wie lässt sich eine Sicherheitskultur aufbauen und wie lässt sich mit den Themen Insider und Radikalisierung umgehen? Die VDF hat dazu die Initiative ergriffen und Seminare zu den Themen „Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung – wie gehe ich damit um und wie setze ich das um?“. Fachkundige Partner in den Seminaren war das BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Beratungsstelle Radikalisierung Prävention.

Im Einführungsseminar wurden die ersten Anforderungen mit dem Umgang der neuen Schulungsinhalte dargestellt, wie die umfangreichen Anpassungen bei den Sicherheitsprogrammen, im Qualitätsmanagement sowie in den Prozessabläufen. Das BAMF vermittelte einen ersten Einblick in die Thematik Radikalisierung bzw. Extremismus am Arbeitsplatz sowie Handlungsstrategien unter den Stichworten „Wahrnehmen/Einschätzen/Handeln“. Zudem wurde ein Einblick in die Sicherheitskultur in der Praxis vermittelt.

Das Folgeseminar baute auf diesen ersten Einblicken auf und klärte über erforderliche Bausteine zum Aufbau einer Sicherheitskultur auf: Security Management System, Just Culture und Human Factors – miteinander eng verbunden. Zur möglichen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Implementierung der Sicherheitskultur im Unternehmen wurden Beispiele dargestellt, die die Grundlage für weitere Überlegungen bieten können. Zur Thematik Insider und Radikalisierung stellte das BAMF Interventionsmöglichkeiten dar. Als Praxisbeispiel wurde ergänzend ein sogenanntes Insider&Extremism-Tool vorgestellt, mit dem sich eine mögliche Radikalisierungstendenz sowie eine Risikoabschätzung einer inner- bzw. außerbetrieblichen Gefahr extremistischer Handlungen vornehmen lassen. Insgesamt vermittelte dieses Seminar einen in sich geschlossenen Überblick über die neuen Anforderungen.

 

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